Wir erstellen Gutachen für Ihren Schmuck

Fast jedes Schmuckstück hat einen hohen ideellen Wert, weil es mit einer Vielzahl von persönlichen Erinnerungen verbunden ist. Dieser ideelle Wert ist besonders ausgeprägt bei Schmuckstücken, die von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Bei einer seriösen Begutachtung kommt es aber nur auf den materiellen Wert eines solchen Erbstückes an. Aus diesem Grund nehmen wir als Experten Ihre kostbaren Schmuckstücke und Edelsteine ganz genau unter die Lupe. Wir beurteilen nach bestem Wissen und Gewissen und langjähriger Erfahrung den Wert Ihres Schmuckes anhand folgender Kriterien: Gewicht, Farbe, Reinheit, Schliff und Proportionen. Antike Münzen, fest montiert oder in Fassungen, werden mit Abschlägen, bzw. nur aufgrund ihres Feingehaltes zum Tagespreis bewertet. Gefasste Edelsteine / Brillanten werden zu den jeweiligen Tagespreisen mit Abschlägen und geminderten Größen kalkuliert. Gefasste Brillanten im modernen Vollschliff sowie antike Diamanten im Altschliff / Rosenform werden mit 1 - 2 Graduierungen in Bezug auf Farbe / Reinheit abgewertet sowie einer Minus- Toleranz in Bezug auf ihre Größe (% in ct) ausgewiesen. Für alle von uns erstellten Gutachten gilt: Der ausgewiesene Preis bezieht sich immer nur auf den Wert der Wiederbeschaffung, spekulative sowie ideelle Sammlerpreise finden keine Berücksichtigung.

Ein von uns erstelltes Gutachten umfasst folgende Leistungen:

  • Erstellung von Bildmaterial
  • Erfassung der Schmuckstücke mit Beschreibungen, Maßen, Gewichten, Stückzahlen
  • Edelmetallprobe mit geeichten Prüfsäuren) und Bestimmung des Feingehaltes der Edelmetalle
  • Einstufung der Arbeitsausführung und der angewandten Techniken
  • Ermittlung der Steinart anhand von diversen gemmologischen Untersuchungen mit folgenden Geräten: Refraktometer Messung, mikroskopische Untersuchung, Polarimeter, Dichroskop, Dichte, UV-Licht
  • Ermittlung des Farbgrades mit Hilfe eines photometrischen Diamant Vergleichssatzes
  • Ermittlung der Perlenbeschaffenheit, Oberfläche, Lüster, Form, sowie Untersuchung der Perlenart
  • Rechnerische Ermittlung der Steingewichte anhand der Abmessungen unter Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Gewichtes
  • Auswertung der gemmologischen Ergebnisse
  • Preisfindung unter Berücksichtigung der Edelsteinqualität, sowie des Materialwertes und der Herstellungskosten zum jeweiligen Tageskurs
  • Erstellung des Dokumentes

Darstellung des Gutachtens

Das Gutachten ist personalisiert, die Schmuckstücke werden mit Bild und Text dargestellt. Zur leichteren Zuordnung werden die Schmuckstücke ggf. zusätzlich mit Nummern gekennzeichnet. Darüber hinaus finden sich auf dem Dokument unser Firmenstempel, Datum, Ort,  sowie die persönliche Unterschrift des verantwortlichen Goldschmiede / Uhrmachermeisters.

Das Wertgutachten

Ein Wertgutachten dient zur Ermittlung, des Wertes eines Schmuckstückes oder Uhr für einen bestimmten Zweck (Versicherungswert, Wiederbeschaffungswert, Erbschaftswert, Materialwert u. a.) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Viele Einzelkomponenten müssen hierfür errechnet und berücksichtigt werden, um den geforderten Wert zu ermitteln. Alles Gutachten erfolgen ausschließlich in Schriftform.

Wir unterscheiden 4 Arten von Werten:

1. Neuwert / Versicherungswert
Der s. g. Wiederbeschaffungswert entspricht dem derzeitigen durchschnittlichen Einzelhandelskaufpreis, inkl. Mehrwertsteuer für ein gleichartiges Schmuckstück.

2. Erbaufteilungswert
Gemäß §2311 BGB werden zur Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalles zugrunde gelegt. Dieser Wert legt den gegenwärtig, voraussichtlich erzielbaren Preis beim privaten, freien Verkauf zugrunde, unter Berücksichtigung von Zustand und Zeitgeschmack.

3. Zeitwert / Realisierungswert
Hierbei handelt es sich um den Händler-Ankaufswert, bzw. den Erbschaftssteuerwert. Dieser Wert ist der Wert, der gegenwärtig voraussichtlich bei einer kurzfristigen Veräußerung zu erzielen ist, z. B. bei pauschalem Verkauf an Händler oder durch einen Auktionsverkauf (netto).

4. Materialwert / Restwert
Es handelt sich hierbei um den Materialankaufspreis. Dieser Wert entspricht dem Wiederverwendungswert des Materials inklusive etwaig vorhandener Steine.