Schmuck in Erfurt schätzen - Nachlass - Erbschaft

Zunächst einmal gestaltet es sich sehr schwierig einen seriösen Schmuck - Ankäufer zu finden. Dies ist ähnlich mühselig, wie das Auffinden eines guten Arztes, Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. Auf gar keinen Fall sollten Sie zu einem der vielen Gold Ankäufer gehen. Ein neulich durchgeführter Test von stern TV hat gezeigt, dass diese Gold - Händler durchweg zu niedrige Preise angesetzt hatten. Wichtig erscheint uns, dass Sie sich zunächst einmal an einen Fachmann für Schmuck wenden, also an den Juwelier oder Goldschmied Ihres Vertrauens.

Seriöse Juweliere oder Goldschmiede machen kein großes Aufheben von der Schätzung und versuchen Sie auch nicht durch viel unnützes Gerede zu verunsichern. Einen seriösen Schmuck - Ankäufer können Sie in aller Regel daran erkennen, dass er die nötigen Werkzeuge und Säuren besitzt um den Schmuck zu analysieren und Ihnen eine fundierte und detaillierte Auskunft zu erteilen. Sollten in Ihrem Schmuck Edelsteine eingearbeitet sein, fragen Sie explizit nach ob der Ankäufer auch in der Lage ist Edelsteine zu schätzen. Für den Verkaufspreis ist nicht nur die Größe, sondern auch die Farbe und die Beschaffenheit entscheidend. Wer einen sehr großen Edelstein besitzt, sollte ihn unbedingt von einem Experten (Gemmologen) begutachten lassen. Diamanten und Brillanten behalten in aller Regel ihren Wert und dienen sogar als Wertanlage.

Antike Schmuck - Stücke stellen besondere Herausforderungen an den Ankäufer, weil es nicht nur auf den reinen Materialwert ankommt, sondern auch auf die Verarbeitung, Herkunft und die Stilrichtung. Wir handeln schon seit Generationen mit antiken Schmuckstücken und sind aus diesem Grund auch in der Lage, hierfür eine Zuverlässige Expertise zu erstellen.

Nachlassverwaltung

Gemäß §2311 BGB werden zur Berechnung des Pflichtteils der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalles zugrunde gelegt. Gemäß Abs. 2 wird der Wert des Nachlasses, soweit erforderlich, durch Schätzung bestimmt. Grundsätzlich ist bei Nachlassgegenständen, denen nicht eindeutig ein Wert zukommt, der Verkehrswert maßgeblich . Verkehrswert ist der Wert, der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden könnte. Maßgeblich ist also nicht eine überhöhte Schätzung an sich, sondern der Wert, den Sie beim Verkauf des Schmuckes erzielen könnten . Hintergrund ist der, dass der Pflichtteilsberechtigte so gestellt werden soll, als wenn der Nachlassgegenstand unmittelbar nach dem Erbfall veräußert worden wäre und sich der Anspruch direkt am erzielten Erlös fortgesetzt hätte.

Ihr

Glaser & Sohn Team - Erfurt